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Kleinunternehmer-Rechnung richtig schreiben (§ 19 UStG)

Kleinunternehmer-Rechnung nach § 19 UStG: Welche Angaben drauf müssen, welcher Hinweis statt Umsatzsteuer nötig ist und wie du die Rechnung kostenlos erstellst.

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Das macht sie einfacher, aber nicht beliebig. Hier erfährst du, was auf eine Kleinunternehmer-Rechnung gehört und wie du sie mit dem kostenlosen Rechnungstool in wenigen Minuten erstellst.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst, hängt von deinen Umsätzen ab, die aktuellen Grenzen nennt dir dein Finanzamt oder deine Steuerberatung.

Was ist anders als bei einer normalen Rechnung?

Auf einer Kleinunternehmer-Rechnung fehlen:

  • der Umsatzsteuersatz,
  • der Umsatzsteuerbetrag,
  • die Aufteilung in Netto und Brutto, du nennst einfach den Gesamtbetrag.

Dafür kommt ein Hinweis hinzu, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Diese Angaben brauchst du trotzdem

  • dein Name und deine Anschrift
  • Name und Anschrift deines Kunden
  • deine Steuernummer oder USt-IdNr
  • Rechnungsdatum und eine einmalige Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • der Rechnungsbetrag

Die vollständige Liste mit Erklärungen findest du im Artikel Rechnung schreiben: Diese Pflichtangaben müssen drauf.

Kleinunternehmer-Rechnung mit dem Tool erstellen

  1. Öffne das Rechnungstool.
  2. Trag deine Daten unter Absender und die Kundendaten unter Empfänger ein.
  3. Setz den Haken bei Kleinunternehmerregelung verwenden. Das Tool blendet die Umsatzsteuer aus und fügt einen Hinweistext ein, den du anpassen kannst.
  4. Leg unter Leistungen deine Positionen an.
  5. Wähle ein Design und lade die Rechnung als PDF herunter.

Tipp: Aktiviere unter dem Absender Absenderdaten merken, dann musst du deine Adresse beim nächsten Mal nicht neu eintippen. Die Daten bleiben ausschließlich in deinem Browser.

Und die E-Rechnung?

Kleinunternehmer sind davon ausgenommen, E-Rechnungen auszustellen. E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können musst du aber trotzdem. Mehr dazu im Artikel E-Rechnung-Pflicht.

Kleinunternehmer-Rechnung kostenlos erstellen →

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